Rechtsanwalts­kanzlei
Loh, Luig & MatzkatÜber die Kanzlei

Herzlich willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Loh, Luig & Matzkat in Lübeck.
Im Jahre 1999 in Lübeck gegründet, beraten und vertreten wir sowohl im Großraum Lübeck als auch bundesweit Mandanten in den Fachgebieten in den Fachgebieten Erbrecht und Wettbewerbsrecht.

Mit unserer langjährigen Berufserfahrung und vielen bearbeiteten Mandaten verfügen wir als Spezialisten über die notwendige Erfahrung, um Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen.

1. Kontakt­aufnahme

Für eine Ersteinschätzung nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf. Gerne per Email oder telefonisch, wie es für Sie am besten passt.

 0451 58 23 565

2. Termin­vereinbarung

Wenn Sie uns das Mandat übertragen wollen, vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen. In dringenden Fällen stehen wir Ihnen auch ganz kurzfristig zur Verfügung.

Termin vereinbaren

3. Beratungs­gespräch

Wir nehmen uns für Sie die nötige Zeit, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Ihnen alle denkbaren und möglichen Lösungswege aufzuzeigen.

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Unser Schwerpunkt: Erbrecht

Sie haben einen Todesfall in der Familie und wissen nicht, was nun zu tun ist? Wir helfen Ihnen schnell und kompetent.

Unsere Schwerpunkt: Wettbewerbsrecht

Rechtsanwalt Luig vertritt qualifizierte Verbraucherverbände gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) sowie Unternehmen, insbesondere bei der gerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen Wettbewerbsverstöße.

Unsere Kanzlei

Die Rechtsanwaltskanzlei Loh, Luig & Matzkat ist Ihr rechtlicher Partner in den Fachgebieten Erbrecht und Wettbewerbsrecht.

Das zerrissene Testament im Bankschließfach

Ein einmal verfasstes Testament kann vom Ersteller durch Vernichtung widerrufen werden. Nach dem Tod eines Mannes wurde zunächst kein Testament vorgefunden.

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Eine Zeichnung statt einer Unterschrift unter dem Testament

Ein Mann errichtet gemeinsam mit seiner Ehefrau ein Schriftstück, bei dem es sich um ein gemeinschaftliches Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung handeln soll.

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Bindungsfalle Berliner Testament

Viele Ehepaare setzen sich wechselseitig zu Alleinerben ein und benennen ihre gemeinsamen Kinder zu Schlußerben, wenn beide Gatten nicht mehr leben. Das sogenannte „Berliner Testament“ ist eine beliebte Vorsorgeform und sichert dem überlebenden Ehegatten freie Verfügungsbefugnis über das gemeinsame Vermögen.

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