Aktuelles
Neues Urteil: Vorfälligkeitsentschädigung zurück!
Erfreuliche Nachrichten für Bankkunden, welche nach Ablösung des Darlehens an ihre Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben.
In vielen Fällen hat die Bank diese zu Unrecht vereinnahmt. Denn in vielen Verträgen ist die Angabe zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung fehlerhaft.
So hat das Oberlandesgericht Saarbrücken mit Urteil vom 26.01.2023 – Az. 4 U 134/21 – entschieden, dass die Angaben dann fehlerhaft sind, wenn darin auf die Wiederanlage in „kongruenten Kapitalmarktmitteln öffentlicher Schuldner“ abgestellt wird. Ebenso genügt es nicht, wenn bei der Angabe über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung auf die „Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens“ abgestellt wird. Und gleiches gilt, wenn sich den Angaben der Bank nicht entnehmen lässt, dass die berechtigte Zinserwartung und damit auch der Zinsschaden auch durch vereinbarte Sondertilgungsrechte beeinflusst werden.
Der Trend in der Rechtsprechung ist kundenfreundlich. Er sollte Bankkunden dazu ermuntern, die Verträge unbedingt prüfen zu lassen, da die Gerichte mittlerweile über sehr viele Fehlerquellen in den Formulierungen geurteilt haben.
Gehackte Konten: Banken müssen nicht autorisierte Zahlungen erstatten!
Im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs schuldet die Bank gemäß § 675 u Satz 2 BGB die unverzügliche Erstattung des Zahlungsbetrages. Viele Banken nehmen diese gesetzlich festgeschriebene Zahlungsverpflichtung jedoch nicht ernst. Im Gegenteil. Wir beobachten, dass viele Banken das Thema einfach aussitzen, Anfragen der Betroffenen ignorieren oder auf Selbsthilfe verweisen.
Die Hintergründe von nicht autorisierten Zahlungen sind unterschiedlich. Aufgrund der Häufung der Fälle kann von einer breit angelegten Kriminalität ausgegangen werden. Aktuell verzeichnen wir eine große Zunahme von betroffenen Bankkunden, die sich an uns wenden. Teilweise sind diese Opfer von einer Phishing-Attacke geworden, teilweise wurde die Bankensoftware mit oder auch ganz ohne Zutun der Kunden gehackt.
Wenn Sie Opfer von Hacking, Phishing oder Pharming geworden sind und/oder die Bank Ihnen eine nicht autorisierte Zahlung nicht unverzüglich erstattet, sollten Sie sich ohne Zögern an uns wenden. Von allein wird sich dieses Problem in der Regel nicht lösen.
Was bedeutet eigentlich Phishing?
Phishing bezeichnet Angriffe, bei denen Benutzern gezielt Passwörter, Kreditkartendaten oder andere vertrauliche Informationen entlockt werden. Auch Methoden des Identitätsdiebstahls werden verwendet.
Wie können Sie Phishing vermeiden ?
Wir raten zum Umgang mit unerwarteten Mails oder sms folgendes:
1. Klicken Sie niemals auf Links
2. Öffnen Sie niemals Dateianhänge
3. Antworten Sie niemals auf diese Mails
Wenn Sie diese drei Ratschläge beherzigen, dann haben Sie die in der Praxis größte Gefahrenquelle im Zusammenhang mit unerwarteten Mails bereits ausgeschaltet.
Lassen Sie sich, fall Sie Opfern eines Hacking-Betruges sind, unbedingt von uns beraten. Wir helfen Ihnen gerne, prüfen den Sachverhalt, geben Ihnen eine Einschätzung, setzen berechtigte Ansprüche durch und retten Ihr Geld.
Prämiensparen
Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet zugunsten von Prämiensparern. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Prämiensparern erneut gestärkt und festgestellt: Zinsänderungen müssen nachvollziehbar und kalkulierbar sein. Ein weiterer Etappensieg für die Sparer!
Prämiensparen
BGH Urteil vom 6. Oktober 2021 führt zu möglichen hohen Zinsnachzahlungen!
Haben Sie auch ein Prämiensparkonto bei der Sparkasse abgeschlossen und sogar kürzlich eine Kündigung erhalten?
Dann können Sie ebenfalls von der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs profitieren und neben dem Fortbestehen Ihres Vertrages sogar eine Nachzahlung zu niedrig ausgezahlter Zinsen verlangen!
Lassen Sie Ihren Vertrag und Ihre Nachzahlungsansprüche bei uns prüfen.
Wir geben Ihnen sofort eine kostenfreie Ersteinschätzung in einer täglichen Telefonsprechstunde von 11 bis 12 Uhr unter 0451/5823565.
Keine Kontoführungsentgelte mehr für Bausparverträge
In einer verbraucherrechtlichen Sache waren wir für den Kläger erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Celle tätig. Eine Bausparkasse hatte in ihren Allgemeinen Bausparbedingungen eine Entgeltklausel eingepflegt, nach der für jedes Konto ein „Jahresentgelt“ von 12,00 € zu zahlen ist. Diese Entgeltklausel darf die Bausparkasse nun nicht mehr verwenden. Der für Streitigkeiten aus dem Bankenrecht zuständige 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle hat mit Urteil vom 17.11.2021 entschieden (Az. 3 U 39/21), dass diese Klausel unwirksam ist. Das Gericht hat die Revision zugelassen. Nun muss der Bundesgerichtshof über diese Frage entscheiden.
Wir geben Ihnen sofort eine kostenfreie Ersteinschätzung in einer täglichen Telefonsprechstunde von 11 bis 12 Uhr unter 0451/5823565.
Lästige SCHUFA Einträge jetzt löschen lassen!
Lästige SCHUFA Einträge jetzt löschen lassen!
Was ist mit der Schufa? Kann die Schufa mich eintragen? Was muss ich befürchten? Wie komme ich aus der SCHUFA heraus? Immer häufiger melden Unternehmen streitige Forderungen, anstatt sie einzuklagen, der Schufa. Mit erheblichen Konsequenzen. Der Scoreindex vermindert sich. Oftmals erfahren die Verbraucher erst davon, wenn sie eine Kreditanfrage stellen oder einen neuen Telekommunikationsvertrag abschließen wollen.
Wir helfen Ihnen sofort!
Bisher hatte sich die Schufa gegenüber den Betroffenen stets auf ihre datenschutzrechtlichen Verhaltensregeln (den sogenannten Code of Conduct) berufen und damit einer Abwägung im Einzelfall abgelehnt. Dieser Praxis hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden nun eine Absage erteilt. Sehr deutlich weist das Gericht die Schufa darauf hin, dass dies rechtswidrig ist. Denn dieses Verhalten verstößt gegen das Recht auf Vergessenwerden aus Artikel 17 Abs. 1 a DS-GVO.
Wir helfen Ihnen sofort bei der Durchsetzung Ihrer Löschungsansprüche.
Wir geben Ihnen sofort eine kostenfreie Ersteinschätzung in einer täglichen Telefonsprechstunde von 11 bis 12 Uhr unter 0451/5823565.
Richtig erben und vererben
Sie haben Post vom Nachlassgericht erhalten und verstehen den Inhalt nicht so recht? Ein Angehöriger ist verstorben und Sie fragen sich, welche erbrechtlichen Regeln nun gelten. Müssen vielleicht Fristen eingehalten werden. Steht mir ein Pflichtteil zu, wenn ich im Testament nicht erwähnt werde? Oder sollte ich womöglich das Erbe ausschlagen? Was passiert mit den laufenden Verträgen des Erblassers? Und was ist bei einer Immobilie zu beachten?
Wir geben Ihnen sofort eine kostenfreie Ersteinschätzung in einer täglichen Telefonsprechstunde von 11 bis 12 Uhr unter 0451/5823565.