Erbrecht

Vor dem Erbfall

Streit vermeiden Sie, indem Sie rechtzeitig ein Testament errichten. Eine gute Nachlassplanung spart neben Streit auch Steuern und Kosten.
Wir beraten Sie insoweit gern, welche individuelle Regelung für Ihre familiäre Situation die beste ist.

Wir stehen Ihnen im Übrigen auch als zertifizierte Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Nach dem Erbfall

Sie haben einen Todesfall in der Familie und wissen nicht, was nun zu tun ist?

Wir helfen Ihnen schnell und kompetent. Nicht immer ist es notwendig, einen Erbschein zu beantragen. Je nach Ausgangssituation kann man hier häufig hohe Kosten sparen.

Steht eine Überschuldung des Nachlasses zu befürchten, müssen Sie schnell handeln. Um eine Erbschaft auszuschlagen gilt eine sehr kurze Frist von sechs Wochen. Nehmen Sie gern unmittelbar Kontakt zu uns auf.

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, denken Sie daran, dass auch Ihre Kinder ggf. mit ausschlagen müssen. Soweit Ihre Kinder noch minderjährig sind, müsste die Ausschlagung dann nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre eigenen Kinder mit erklärt werden.

Steht Ihnen der Pflichtteil zu, weil Sie in dem Testament von nahen Angehörigen möglicherweise nicht berücksichtigt worden sind, so machen wir auch diesen für Sie geltend. Hier kommt es vor allen Dingen darauf an, den gesamten Nachlass zu erfassen, damit Ihre Pflichtteilsansprüche korrekt beziffert werden können. Häufig wird sich auch hier um den Wert einer Immobilie gestritten. Denken Sie daran, dass auch Schenkungen zu Lebzeiten berücksichtigt werden müssen.

Sie erben nicht allein? Eine Erbengemeinschaft ist oft schwer zu handhaben und Probleme bei der Erbauseinandersetzung sind vorprogrammiert. Wir führen Sie kompetent und sicher durch die Erbabwicklung.

Frau Matzkat-Eschenburg
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht

Ich helfe Ihnen gerne und sofort. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung!