Vergütung

Wir rechnen nach dem jeweils geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab und informieren Sie auch gern vorab, welche Kosten genau anfallen. Grundsätzlich hängt unser Gebührenanspruch nicht nur von dem Umfang unserer Tätigkeit, sondern auch von dem Gegenstandswert ab.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann gehört zu unserem Service für Sie, dass wir vorab die Deckungszusage dort einholen. Dann sind Sie sicher, dass die Kosten gedeckt sind.

Sind Sie persönlich und wirtschaftlich nicht in der Lage, die Kosten unserer Tätigkeit zu übernehmen, dann besteht möglicherweise auch ein Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Sprechen Sie uns an. Wir finden eine Lösung und klären auch die Kostenfrage.