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Keine Kontoführungs­entgelte mehr für Bauspar­verträge

In einer verbraucherrechtlichen Sache waren wir für den Kläger erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Celle tätig. Eine Bausparkasse hatte in ihren Allgemeinen Bausparbedingungen eine Entgeltklausel eingepflegt, nach der für jedes Konto ein „Jahresentgelt“ von 12,00 € zu zahlen ist. Diese Entgeltklausel darf die Bausparkasse nun nicht mehr verwenden. Der für Streitigkeiten aus dem Bankenrecht zuständige 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle hat mit Urteil vom 17.11.2021 entschieden (Az. 3 U 39/21), dass diese Klausel unwirksam ist. Das Gericht hat die Revision zugelassen. Nun muss der Bundesgerichtshof über diese Frage entscheiden.

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