ein. Große Teile der Bevölkerung haben Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe, wenn sie die Kosten für unsere Tätigkeit nicht aufbringen können.
Bekomme ich Unterstützung?
Einen sogenannten Beratungshilfeschein erhalten Sie vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht. Das Formular zur Gewährung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie von uns.