Familienrecht

Bei einer Scheidung müssen Sie sich vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten lassen. Falls Sie sich allerdings über die anlässlich der Scheidung zu regelnden Angelegenheit einig sind, können Sie das Verfahren kostengünstiger mit nur einer Anwältin bzw. einem Anwalt durchführen.

Gibt es also keinen Streit mehr über Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, den Hausrat und die Regelung der Ehewohnung, können Sie schnell und kostengünstig geschieden werden.

Über den sogenannten Versorgungsausgleich, d.h. also über den Ausgleich Ihrer Rentenanwartschaften entscheidet das Familiengericht von Amts wegen.

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute, so dass es generell schwierig ist konkret zu sagen, was eine Scheidung kostet. Bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen liegen die Kosten eines Anwalts zwischen 2.000 € und 3.000 €.

Verfügen Sie über geringe Einkünfte, beantragen wir für Sie gern Verfahrenskostenhilfe, so dass das Land die Kosten der Scheidung übernimmt.