Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Dabei ist uns besonders wichtig, tragfähige und vor allem wirtschaftliche Lösungen zu finden, um Ihren Interessen bestmöglich gerecht zu werden. Denn ein beeinträchtigtes Arbeitsverhältnis wird erfahrungsgemäß von allen Beteiligten als eine große Belastung empfunden. Da im Kündigungsschutzgesetz eine kurze Klagefrist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung postuliert ist, wird häufig auch Eile geboten sein. Überdies greifen oft kurze vertragliche oder tarifliche Verfallfristen für Lohn, Gehalt und Urlaubsabgeltung. Dies berücksichtigend helfen wir Ihnen schnell und unbürokratisch.

In vielen Fällen lässt sich im Arbeitsrecht ein Gerichtsverfahren vermeiden und eine kostengünstige außergerichtliche Lösung finden. Auch für Fragen rund um die Themen Abmahnung, Zeugnis, betriebliche Altersvorsorge, Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch und Krankheit stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.