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Prämiensparen
BGH Urteil vom 6. Oktober 2021 führt zu möglichen hohen Zinsnachzahlungen!
Haben Sie auch ein Prämiensparkonto bei der Sparkasse abgeschlossen und sogar kürzlich eine Kündigung erhalten?
Dann können Sie ebenfalls von der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs profitieren und neben dem Fortbestehen Ihres Vertrages sogar eine Nachzahlung zu niedrig ausgezahlter Zinsen verlangen!
Lassen Sie Ihren Vertrag und Ihre Nachzahlungsansprüche bei uns prüfen.
Wir geben Ihnen sofort eine kostenfreie Ersteinschätzung in einer täglichen Telefonsprechstunde von 11 bis 12 Uhr unter 0451/5823565.