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Jetzt handeln! Vorfälligkeitsentschädigung zurück!
Viele Kunden erhalten jetzt ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück. Wenn eine Bank den Kreditnehmer im Vertrag nicht richtig über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung belehrt, erhält der Kunde sein gezahltes Geld zurück. Die meisten Banken belehren in ihren Immobiliar-Kreditverträgen nur unzureichend. Dies wird durch zahlreiche Urteile bestätigt.
Wichtig für Sie: Zum Jahresende drohen Verjährungsfristen! Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Wir geben Ihnen sofort eine kostenfreie Ersteinschätzung in einer täglichen Telefonsprechstunde von 11 bis 12 Uhr unter 0451/5823565.